Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen
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Kurzinformation zur Neuregelung der Rechtschrift
Unter Beachtung der zum 1. August 2006 in Kraft tretenden Änderungen

Im Folgenden wird besonders auf die verpflichtenden Änderungen der Rechtschreibung aufmerksam gemacht. Fälle, in denen es dem Schreibenden freigestellt ist, auf traditionelle oder neue Weise zu schreiben, werden in der Regel nicht erläutert. Natürlich sind hier auch nicht sämtliche Sonderfälle und Ausnahmen aufgeführt.
 
1.Neuregelung im Bereich der Buchstaben:
1.1 Die auffälligste Festlegung betrifft den geschärften s-Laut: Nach kurzem Vokal (Selbstlaut) wird Doppel–s geschrieben: Bass, Fluss, dass, Geschoss, Biss, du isst, ich musste; die Schreibung mit "ß" ist hier nicht mehr gültig. Es bleibt aber bei aß, Fuß und Maß, weil hier lange Vokale vorangehen.
1.2 Wenn mehr als zwei gleiche Buchstaben aufeinander treffen, fällt keiner mehr weg. Deshalb heißt es nun: Schifffahrt und Flusssand, ja sogar Schlosssaal wie bislang schon fetttriefend oder Balletttruppe.
1.3 Eine beschränkte Anzahl von Wörtern wird nun folgendermaßen geschrieben, dazu zählen z.B. : Ass, Karamell, Mopp, nummerieren, Tipp, platzieren, Bändel, behände, Gämse, Quäntchen, Stängel, überschwänglich, rau, Zähheit, Rohheit.
1.4 Die Neuregelung der Fremdwortschreibung stellt an sich kein Problem dar, da auch weiterhin die alten Formen zulässig sind. Wichtig ist eigentlich nur, dass Wörter aus dem Englischen, die auf -y enden, im Plural ausnahmslos nach deutschem Muster geschrieben werden: Babys, Hobbys usw.
 
2. Getrennt- und Zusammenschreibung:
2.1 Die Grundregel lautet, dass die Getrenntschreibung der Normalfall ist:
*Substantiv +Verb(-form): Angst einflößen, Angst einflößend, Rad fahren;
* Verb+Verb: im Bett liegen bleiben , eine Blume stehen lassen. Bei Verbindungen mit bleiben und lassen als zweitem Bestandteil ist bei übertragener Bedeutung auch Zusammenschreibung möglich. Dasselbe gilt für kennen lernen: „in der Schule sitzenbleiben“, „die Freundin stehenlassen“.
* Partizip+Verb: bekannt geben, gefangen halten, getrennt schreiben;
* Steigerbares Adjektiv+Verb: schwer arbeiten, leicht ermüden;
Zusammen- wie auch getrennt geschrieben werden kann, wenn der entsprechende Ausdruck sowohl als Zusammensetzung als auch als syntaktische Fügung angesehen werden kann. Dies betrifft Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, zum Beispiel: die Rat suchenden/ratsuchenden Bürger, eine allein erziehende/alleinerziehende Mutter; ein klein geschnittenes/kleingeschnittenes Radieschen,
selbst gebackene/selbstgebackene Kekse. Bei erweiterten bzw. gesteigerten Formen richtet sich die Schreibung danach, ob nur der erste Bestandteil oder die gesamte Verbindung betroffen ist, vgl. ein schwerwiegenderer Vorfall – ein schwerer wiegender Vorfall; eine äußerst notleidende Bevölkerung – eine große Not leidende Bevölkerung. Ebenfalls freigestellt sind Verbindungen mit einem einfachen unflektierten Adjektiv als graduierender Bestimmung, zum Beispiel: allgemein gültig/allgemeingültig, eng verwandt/engverwandt, schwer verständlich/schwerverständlich, schwer krank/schwerkrank
* Adverb+Verb: abhanden kommen, daheim bleiben, barfuß laufen, allein stehen;
* Verbzusatz+"sein": aus sein, da sein, dabei sein.
2.2 Zusammenschreibung gilt aber bei:
* zusammengesetzten Substantiven wie das Briefschreiben, das Skifahren, die Großschreibung,
* der Kombination von Adjektiv und Verb, wenn das Adjektiv im vorliegenden Zusammenhang nicht sinngemäß steigerbar ist, z.B. bei "Das Wort musst du kleinschreiben" im Gegensatz zu "Sie konnte sehr klein schreiben."
* bei der Kombination von Verbzusätzen und Verb, z.B. an-/auf-/bei-/ein-/fort + legen oder auch zusammenschreiben.
* bei den Kombinationen mit irgend+x, z.B. irgendjemand, irgendeiner, irgendetwas.
 
3. Bei der Schreibung mit Bindestrich herrscht nun größere Freiheit, z. B.: 100-prozentig, Schloss-Saal (auch Schlosssaal).

4. Bei der Groß- und Kleinschreibung wurde Folgendes neu geregelt:
4.1 Nach einem Artikel(-bestandteil) wird nun konsequenter großgeschrieben: im Allgemeinen, im Folgenden, des Langen und Breiten, im Voraus, der Einzelne, der Nächste, usw. Weiterhin als Ausnahme werden kleingeschrieben: sämtliche Formen der vier Zahladjektive die vielen, die wenigen, der eine, der andere, außerdem Zahlen, wenn statt ihrer die Ziffer schreibbar wäre: die zwei, die beiden. Schließlich bleiben die Pronomen in der Regel kleingeschrieben: ich, du, wir, alle, einige, keiner, niemand usw.
4.2 Freigestellt ist die Anrede in der 2. Person nun in Briefen: Du, dein, ihr, euer / du, dein, ihr, euer usw. im Unterschied zur 3. Person: Sie, Ihnen usw., die stets großzuschreiben sind.
4.3 Kleinzuschreiben sind Ableitungen von Personennamen: platonische Schriften, ohmsches Gesetz usw.
 
5. Worttrennung am Zeilenende:
5.1 s-t wird nach Silben getrennt: Mus-ter, Fens-ter.
5.2 ck wird nicht mehr in k-k aufgelöst: Zu-cker wie bisher schon ma-chen, wa-schen, Stra-ße.
5.3 Einzelne Vokalbuchstaben am Wortanfang oder -ende werden nicht abgetrennt.
5.4 Zusammensetzungen und Wörter mit Präfix trennt man zwischen den einzelnen Bestandteilen: Heim-weg, Schul-hof, Week-end; Ent-wurf, Er-trag, Ver-lust, vollenden, Dia-gramm, Re-print, syn-chron, Pro-gramm, At-traktion, kom-plett, In-stanz.
 
6. Die Kommasetzung:
6.1 Das Komma muss stehen zwischen Hauptsätzen, wenn sie nicht mit und oder oder verbunden sind, vor und nach Nebensätzen, wenn sie nicht mit und oder oder verbunden sind, bei der Aufzählung, bei Anreden, Ausrufen und Entgegensetzungen usw.
Beim erweiterten Infinitiv mit "zu" ist in der Regel ein ggf. paariges Komma zu setzen, wenn dieser
a) mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet wird,
b) sich auf ein Substantiv bezieht: Die Fähigkeit, sinngerecht vorzulesen, ...,
c) ausdrücklich auf ihn hingewiesen wird: "Sie begrüßen zu dürfen, das ist mir eine Freude."
6.2 Gesetzt werden muss das Komma nach der wörtlichen Rede in Fällen wie "Kommst du morgen?", fragte er oder "Komm bitte morgen!", bat er.

(H.G.Haehnel)

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Rechtschreibung können Sie unter anderem auch bei folgenden Adressen erhalten:

Institut für deutsche Sprache


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